Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Zeili Software GmbH

Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage

Zeili Software schließt Verträge ab und erbringt Leistungen ausschließlich auf Basis der von Zeili Software erstellten schriftlichen Angebote, der jeweils gültigen Fassung der im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibungen (z.B. individuelle Dokumente oder allgemeine Broschüren), Preislisten und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen Zeili Software und dem Kunden, sofern sie nicht ausschließlich projektspezifisch sind. Sie bilden ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch die Grundlage aller weiteren Vertragsabschlüsse in ihrer jeweils aktuellen Fassung, auch wenn diese nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden.

Künftige Änderungen

Änderungen der Leistungsbeschreibungen, Preislisten und AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen widerspricht. Mit Inkrafttreten der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen auch für alle anderen laufenden Verträge.

Zusatzvereinbarungen

Sämtliche Zusatzvereinbarungen, ob vor Vertragsabschluss oder während der Vertragslaufzeit, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

Vertragsbestandteile des Kunden

Inhaltliche Spezifikationen des Kunden zur Leistung werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Zeili Software sie in das Angebot übernimmt oder ausdrücklich akzeptiert. Vom Kunden vorgegebene Rechtstexte (z.B. AGB oder Vertragsklauseln) gelten nur dann, wenn Zeili Software ihnen ausdrücklich mit einer zusätzlichen Bestätigung zustimmt. Andernfalls widerspricht Zeili Software der Einbeziehung der Rechtstexte des Kunden ausdrücklich.

Verhalten bei Widersprüchen

Bei Widersprüchen zwischen Angebot, Leistungsbeschreibungen, Preislisten und den AGB gelten diese in der angeführten Reihenfolge. Die spezifischeren Bestandteile gehen den allgemeineren vor. Bei Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen von Zeili Software und denen des Kunden haben sämtliche Vertragsbestandteile von Zeili Software Vorrang.

Verhalten bei Ungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder undurchsetzbar sein, so wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Vertragsabschluss

Angebot von Zeili Software

Angebote von Zeili Software an den Kunden, ob individuelle Angebote oder nicht individualisierte Angebote (Bestellformulare, Kataloge, Webshops), sind ausdrücklich freibleibend und unverbindlich.

Angebot des Kunden

Erteilt der Kunde aufgrund eines Angebots von Zeili Software oder eigenständig (etwa als Folgeauftrag) eine Bestellung, so ist er an diese ab Zugang bei Zeili Software zwei Wochen lang gebunden.

Annahme durch Zeili Software

Der Vertrag kommt erst mit Annahme der Bestellung durch Zeili Software zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel schriftlich (z.B. Auftragsbestätigung), sofern Zeili Software nicht durch sichtbare Handlungen aufgrund der Bestellung tätig wird. Eine bloße Empfangsbestätigung der Bestellung gilt nicht als Annahme.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz von Zeili Software.

Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der von Zeili Software erstellten schriftlichen Leistungsbeschreibung und sämtlichen Vertragsbestandteilen. Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationen, Websites, Kataloge), die nicht im Angebot enthalten sind, sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Kunde ist für die Prüfung der Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit verantwortlich. Änderungen nach der Bestellung sind nur einvernehmlich möglich und können zu Anpassungen bei Preisen, Fristen und Terminen führen.

Fachgerechte Ausführung

Soweit in der schriftlichen Leistungsbeschreibung nicht anders festgelegt, ist Zeili Software zur fachgerechten Ausführung auf Basis der zum Zeitpunkt des Angebots maßgeblichen Bedingungen verpflichtet. Innerhalb der Leistungsbeschreibung hat Zeili Software gestalterische Freiheit, sofern mehrere fachlich vertretbare Ansätze möglich sind.

Austauschbare Leistungen

Soweit dies dem Ziel des Auftrags entspricht, ist Zeili Software berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

Fremdleistungen

Zeili Software ist berechtigt, die Leistungen selbst zu erbringen oder geeignete Dritte mit der Leistungserbringung zu betrauen (Fremdleistungen).

Vereinbarte Fremdleistungen

Wird die Erbringung einer Leistung als Fremdleistung mit dem Kunden vereinbart, beschränkt sich die vertragliche Verpflichtung von Zeili Software auf die Auswahl des Dritten. Der Dritte handelt nicht im Interesse von Zeili Software und ist daher nicht Teil von Zeili Softwares Verantwortung oder Risiko. Auf Verlangen tritt der Kunde in den von Zeili Software mit dem Dritten geschlossenen Vertrag ein und stellt Zeili Software von allen Ansprüchen frei.

Teilbare Leistungen

Bei teilbaren Leistungen ist Zeili Software zu Teillieferungen berechtigt.

Abnahme nach Fristablauf

Der Kunde hat alle bei Zeili Software bestellten oder zur Bearbeitung übergebenen Leistungen innerhalb der vereinbarten Frist zu übernehmen. Erfolgt keine rechtzeitige Übernahme, ist Zeili Software berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten auf Kosten des Kunden zu verwerten.

Fristen und Termine

Von Zeili Software angegebene Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

Vertragsdauer

Verträge auf unbestimmte Zeit können unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern eine allenfalls vereinbarte Mindestvertragslaufzeit eingehalten wird.

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse — insbesondere Verzögerungen des Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten sowie unabwendbare Verzögerungen bei Zeili Software oder seinen Auftragnehmern — verlängern Fristen und verschieben Termine um die Dauer des Ereignisses zuzüglich der für notwendige organisatorische Anpassungen erforderlichen Zeit. Zeili Software wird den Kunden über solche Ereignisse schriftlich informieren.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat Zeili Software unverzüglich, unaufgefordert und in geeigneter Form alle Informationen und Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners, die Übergabe von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung von Auftragsdetails und die Freigabe (Abnahme) von Teil- und Gesamtleistungen. Der Kunde ist für die Brauchbarkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Mittel verantwortlich und haftet für Schäden aus mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung. Können Leistungen aufgrund mangelhafter Mitwirkung des Kunden nicht wie vereinbart erbracht werden, ist Zeili Software berechtigt, die Arbeiten ruhen zu lassen und Termine entsprechend zu verschieben.

Eingriffe des Kunden

Nimmt der Kunde eigenmächtige Änderungen an den Leistungen von Zeili Software vor, haftet er für daraus entstehende Mehrkosten, etwa für Überprüfung, Dokumentation, Fehlersuche, Zuordnung und Behebung.

Prüfpflicht von Zeili Software

Zeili Software hat lediglich darauf zu achten, dass die eigenen Leistungen nicht von vornherein rechtswidrig sind (z.B. durch unerlaubte Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien). Eine rechtliche Prüfung der Leistungen auf etwaige Drittrechtsverletzungen oder Rechtsverstöße aus der vom Kunden beabsichtigten Verwendung ist nicht geschuldet. Diese rechtlichen Prüfungen hat der Kunde selbst zu veranlassen, insbesondere in Bezug auf Verwaltungs-, Straf-, Wettbewerbs-, Marken-, Firmen-, Musterschutz-, Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht.

Nutzungsrechte

Alle Rechte an den vereinbarten Leistungen verbleiben bei Zeili Software bzw. seinen Lizenzgebern. Der Kunde erhält das Recht zur Nutzung der Leistungen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und im vereinbarten Umfang. Ohne abweichende Vereinbarung wird ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ohne Sublizenzierungs- oder Übertragungsrecht für die internen geschäftlichen Zwecke des Kunden eingeräumt. Bearbeitungsrechte sind auf das gesetzlich zwingend Erforderliche beschränkt.

Referenznutzung

Zeili Software ist berechtigt, sich und allenfalls weitere Urheber an den für den Kunden geschaffenen Leistungen zu nennen. Sofern der Kunde nicht jederzeit schriftlich widerruft, darf Zeili Software den Namen, das Logo, Projektbeschreibungen, Projektbilder und ähnliche Daten des Kunden als Referenz in eigenen Marketingmaterialien verwenden, ohne dass der Kunde dafür Entgelt verlangen kann.

Vertraulichkeit & Abwerbeverbot

Vertraulichkeit

Der Kunde hat alle vertraulichen Informationen über Zeili Software, dessen Projekte und sonstige Kunden strikt vertraulich zu behandeln und weder für sich noch für Dritte zu nutzen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von EUR 50.000,00 je Einzelfall fällig.

Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, keine anderen Kunden oder Mitarbeiter von Zeili Software abzuwerben. Diese Vereinbarung gilt bis drei Jahre nach Vertragsende. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von EUR 50.000,00 je Einzelfall fällig.

Vergütung

Preise

Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von Zeili Software in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Zeigt sich nach Abgabe eines unverbindlichen Kostenvoranschlags, dass die tatsächlichen Kosten die voranschlagten um mehr als 15 % überschreiten werden, hat Zeili Software den Kunden schriftlich über die Mehrkosten zu informieren. Die Mehrkosten gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen einer Woche schriftlich widerspricht und gleichzeitig eine kostengünstigere Alternative vorschlägt. Bis 15 % Mehrkosten ist keine separate Information erforderlich.

Zusatzleistungen

Vom vereinbarten Honorar nicht erfasste Leistungen, etwa nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert vergütet.

Anzahlungen

Zeili Software ist berechtigt, zur Deckung eigener Aufwendungen Anzahlungen zu verlangen.

Teilleistungen

Zeili Software ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

Unberechtigter Rücktritt

Tritt der Kunde ohne grobes Verschulden oder Vorsatz von Zeili Software ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, bleibt der Anspruch von Zeili Software auf das vereinbarte Honorar bestehen. Zeili Software hat sich lediglich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Gleiches gilt, wenn Zeili Software aus wichtigem, in der Sphäre des Kunden liegenden Grund zurücktritt.

Preisanpassung

Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit oder mit automatischer Verlängerung ist Zeili Software berechtigt, die Preise jährlich angemessen anzupassen — unter Berücksichtigung von Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Kollektivverträgen, Währungsschwankungen und ähnlichen externen Faktoren. Steigen die Kosten für einzelne Leistungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % und liegt dies außerhalb der Einflusssphäre von Zeili Software, ist eine angemessene Preisanpassung zulässig.

Zahlung

Fälligkeit

Rechnungen von Zeili Software sind ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Die Leistung wird grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung erbracht.

Zahlungsfrist

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt zu bezahlen.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von Zeili Software aufzurechnen, selbst nicht bei konnexen Forderungen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde von Zeili Software schriftlich anerkannt oder ist rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die zwischen Unternehmern gesetzlichen Verzugszinsen, mindestens jedoch 10 % p.a. Der Kunde trägt alle mit der Eintreibung verbundenen Kosten und Auslagen, insbesondere Inkassogebühren oder Kosten für angemessene Rechtsverfolgung.

Anhaltender Verzug

Nach fruchtloser Mahnung mit mindestens 7-tägiger Nachfrist kann Zeili Software sämtliche bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen aus anderen Verträgen mit dem Kunden sofort fällig stellen und unbezahlte Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aussetzen. Nach weiteren sieben Tagen ohne Zahlung ist Zeili Software berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und neben dem Entgelt für die bereits erbrachten Leistungen entgangenen Gewinn zu verlangen.

Ratenzahlung

Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird Terminverlust bei Verzug bereits mit einer einzigen Rate vereinbart.

Haftung

Gefahrenübergang

Beim Versand von Waren geht die Gefahr stets bereits mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über. Der Versand erfolgt grundsätzlich unversichert, sofern der Kunde nicht ausdrücklich auf seine Kosten eine Versicherung beauftragt.

Rügepflicht

Der Kunde hat die gelieferten oder abzunehmenden Leistungen zu prüfen und auf Verlangen einer Zwischenabnahme durch Zeili Software, nach der Lieferung sowie nach Aufnahme des Betriebs schriftlich abzunehmen („Freigabe“) oder Mängel binnen 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige Abnahme oder Mängelrüge, gelten die Leistungen automatisch als abgenommen. Versteckte Mängel sind binnen 8 Tagen ab Erkennen anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, sind Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche aus sonstigen Haftungsbestimmungen einschließlich Regressansprüchen ausgeschlossen.

Garantie

Soweit Teile der Leistung von einer Garantie eines Dritten umfasst sind (z.B. Herstellergarantie), ist die Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen. Gewährt Zeili Software eine Garantie, beginnt die Frist mit Übergabe. Der Garantieanspruch verfällt sechs Monate nach Kenntnis des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiezeit.

Gewährleistung

Das Gewährleistungs- und Garantierecht ist auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen. Der Kunde hat das Recht auf Verbesserung oder Austausch, bei geringfügigen Mängeln auf Preisminderung, bei wesentlichen Mängeln nach Wahl von Zeili Software auf Wandlung. Die Behebung eines Mangels verlängert die Gewährleistungsfrist nicht.

Irrtum, laesio enormis

Die Anfechtung wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) ist ausgeschlossen.

Schadenersatz und sonstige Ansprüche

Schadenersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche, insbesondere Regressansprüche, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Zeili Software beruhen. Sie verjähren sechs Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber drei Jahre nach dem schädigenden Verhalten. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden oder andere nicht abdingbare Haftungsbestimmungen.

Drittwirkung

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

Haftung für Fremdleistungen

Dritte, die vereinbarte Fremdleistungen erbringen, sind keine Erfüllungsgehilfen von Zeili Software. Zeili Software haftet ausschließlich für Auswahlfehler. Wird der Dritte auf Wunsch des Kunden beauftragt, haftet Zeili Software nicht für den Dritten.

Beweislast

Eine Beweislastumkehr zulasten von Zeili Software ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe, den Zeitpunkt der Erkennbarkeit, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und den Grad des Verschuldens zu beweisen.

Nachfrist

Bei nicht vertragskonformer Leistungserbringung kann der Kunde Ansprüche erst geltend machen, nachdem er Zeili Software eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen schriftlich gesetzt hat. Gleiches gilt für die Vertragsauflösung aus wichtigem Grund.

Vertragsauflösung

Der Kunde hat eine Vertragsauflösung schriftlich per Einschreiben zu erklären.

Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsverhältnisse und Angelegenheiten zwischen Kunde und Zeili Software ist österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

UN-Kaufrecht

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Zeili Software und dem Kunden wird das sachlich zuständige Gericht in Salzburg, Österreich, vereinbart. Zeili Software steht es jedoch frei, am allgemeinen Gerichtsstand von Zeili Software oder des Kunden zu klagen.